Steuerreform: Die Abschaffung der Lohnsteuerklassen 3 und 5
▶ Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5: Die Bundesregierung hat beschlossen, die Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare ab 2030 abzuschaffen. Stattdessen werden Paare automatisch der Steuerklasse 4 mit Faktor zugeordnet.
▶ Ziel der Reform: Die Reform soll Bürokratie abbauen und für mehr Gleichberechtigung sorgen, insbesondere für Frauen, die oft weniger verdienen und in Steuerklasse 5 benachteiligt sind.
▶ Kritik und Missverständnisse: Kritiker wie Markus Söder behaupten, die Reform würde Familien finanziell benachteiligen. Tatsächlich beeinflussen die Steuerklassen jedoch nicht die endgültige Steuerhöhe, sondern nur die monatlichen Abzüge.
▶ Vorteile des Faktorverfahrens: Das neue Verfahren verteilt die Steuerlast fairer und vermeidet hohe Nachzahlungen. Es soll auch psychologische Hemmnisse für Frauen abbauen, mehr zu arbeiten.
Fazit:
Insgesamt stellt die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 zugunsten der Steuerklasse 4 mit Faktor einen positiven Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Geschlechtergerechtigkeit dar. Obwohl es anfängliche Kritik und Missverständnisse gibt, überwiegen die Vorteile des neuen Systems, insbesondere in Bezug auf Fairness und psychologische Anreize für Frauen, ihre Erwerbstätigkeit zu steigern. Die Reform unterstützt somit nicht nur eine gerechtere Verteilung der Steuerlast, sondern fördert auch die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt.